Diese Internetseite wird laufend aktualisiert und dokumentiert die Machenschaften des Geschäftsführers Herrn Finsterbusch der FIRA Bau GmbH (gleichzeitig Geschäftsführer und Gesellschafter mehrerer Unternehmen der FIRA Firmengruppe) sowie des Bauleiters Herrn R. Raabe gegenüber eines Bauherren. Ab 04.05.2018 wurde als Geschäftsführer Herr Niels Selbmann ins Handelsregister eingetragen. Mit Gesellschafterbeschluss vom 6. Dezember 2019 wurde Herr Niels Selbmann zum 31. Dezember 2019 als Geschäftsführer abberufen und zum 1. Januar 2020 Herr Andreas Wallstein, Dipl.-Bauingenieur (FH), als neuer Geschäftsführer bestellt.
Die Berichte sind eine der Wahrheit entsprechende Beanstandungen an den Leistungen der FIRA Bau GmbH. Dokumentieren über den Bau und daraus entstandenen Pfusch am Hausbau eines Einfamilienhauses. Die FIRA Bau GmbH hält es nicht für erforderlich Restleistungen am Haus abzuarbeiten sowie ihren Baupfusch abzustellen. Die FIRA zieht es vor ihr Resthonorar auf dem gerichtlichen Weg einzuklagen. Gleiches gilt für die KRS Projektierungsgemeinschaft, die als verantwortlicher Bauüberwacher, angemahnte Mängel der FIRA nicht begleitet fehlende Bauüberwachung ablehnt und Resthonorar gerichtlich eingeklagt hat. Mängel welche durch gerichtlich bestellte Sachverständige festgestellt worden sind, werden abgestritten bzw. die Verantwortung abgelehnt.
Wir sind bemüht sachlich und fair über den Vorfall und den Verlauf der beim Landgericht sowie Oberlandgericht Dresden anhängigen Verfahren zu berichten, verständlicherweise können wir allerdings als "Mensch und Opfer" auch hier nur aus betroffener Sicht berichten. Namen der Verantwortlichen sowie Verlinkung zur FIRA Bau GmbH wurden vorerst aus Kulanz entfernt.
Aktuelles
Für Pfusch verantwortlicher Bauleiter Ronny Raabe arbeitet als Bauleiter bei der FIRA Fassaden Spezialtechnik GmbH
Mit Datum 06.06.2016 berichtete ich, dass nach über 15 Jahren ein erstes Gespräch mit dem Geschäftsführer der FIRA Bau stattfand. Mir wurde mitgeteilt, dass der für den Baupfusch verantwortliche Bauleiter, Ronny Raabe, nicht mehr bei der FIRA Bau tätig sei. Der Geschäftsführer gab zu: „Wir haben total gepfuscht“. Vorschläge zum Abschluss des gesamten Verfahrens wurden vom Geschäftsführer der FIRA Bau nicht unterbreitet.
Der für den Baupfusch verantwortliche Bauleiter Ronny Raabe arbeitet als Bauleiter bei der FIRA Fassaden Spezialtechnik GmbH. Geschäftsführer/Gesellschafter der FIRA Fassaden Spezialtechnik GmbH ist sein Bruder Tino Raabe.
Die FIRA Fassaden Spezialtechnik GmbH war als Subunternehmer der FIRA Bau am hier streitigen Pfuschhaus beteiligt und ist ebenfalls für erhebliche Ausführungsfehler verantwortlich, da sie die Fassadenarbeiten sowie Innenputzarbeiten nachweislich ausgeführt hat.
Nicht nur erheblichen Baupfusch ausgeführt und vor Gericht nachweislich gelogen haben die FIRA Bau GmbH, FIRA Fassaden Spezialtechnik GmbH jeweils vertretend durch den Geschäftsführer sowie Herr Ronny Raabe und Herr Günther Finsterbusch Unterlassung der hier veröffentlichten Inhalte gestellt. Siehe Eintrag unter 25.11.2014 und 09.06.2015.
Und wieder wird vom RA Gerbes von RAe Hanicke & Gerbes gegenüber dem Landgericht Dresden gelogen
Falsch wird behauptet, „Die Klägerin hat im Rahmen des Verfahrens (OLG DD 9 U 1439/11) nicht vorgetragen, dass das Gebäude nicht Winddicht ist“. Doch Herr RA Gerbes, nämlich ua. vorgetragen im Schreiben vom 21.02.2012.
Falsch wird behauptet, dass die FIRA Bau „Leistungen zur Abgeltung der Mängel angeboten hat. Dies beinhaltete auch Leistungen, die das Haus der Klägerin in einen besseren Standard versetzt hätten, als dies nach dem von ihr mit der von ihr mit der Beklagten abgeschlossenen Bauvertrag der Fall ist.“
Diese Aussage ist eine Verarschung des Gerichtes und des Bauherren, weil viele Mängel (bspw.: falsch hergestelltes Mauerwerk, Dränung nicht vertragsgerecht hergestellt) nicht mehr zu beseitigen gehen.
Lügen des RA Gerbes von RAe Hanicke & Gerbes sind auch Lügen des Herrn Andreas Wallstein
Zum 1. Januar 2020 wurde Herr Andreas Wallstein, Dipl.-Bauingenieur (FH), als neuer Geschäftsführer bestellt.
Bei dem entsprechenden Sachvortrag der Rechtsanwälte handelt es sich um diejenigen Sachverhalte, welche die Mandanten zuarbeiten. Folgend gehen die Lügen auch zu Lasten des aktuell bestellten Geschäftsführers Herrn Andreas Wallstein.
Angebote der Bauherrin zur gütlichen außergerichtlichen Einigung
27.04.2017: In einer Güteverhandlung vor dem Landgericht Dresden wurde insbesondere die Möglichkeit eines Rückkaufs des Hauses durch die FIRA erörtert.
06.01.2017: Im Schreiben an FIRA Bau wurde noch mal auf das arglistige Verhalten hingewiesen und marginaler Schadenersatz gefordert zur außergerichtlichen Einigung.
24.06.2016: Dem Geschäftsführer der FIRA Bau wurde ein persönliches Gespräch angeboten, falls er ein Angebot zur Planung unterbreitet, welches das Bausoll zum Zeitpunkt der Vornahme geltend anerkannten Regeln der Technik gewährleistet.
16.04.2014: Mit Schreiben an die FIRA Bau und deren rechtlichen Vertreter RAe Hanicke & Gerbes wurde eine Ablösesumme zur Rückabwicklung angeboten.
Lügen der FIRA Bau GmbH gegenüber der Bauherrin und schlussfolgernd dem Gericht
Jede Partei ist verpflichtet vor Gericht Erklärungen über tatsächliche Umstände vollständig und der Wahrheit abzugeben. Die Verletzung der Wahrheitspflicht beginnt bereits mit dem Einreichen bewusst unwahren Parteivorbringens und ist ein Betrugsversuch. Ob die Richterin den falschen Behauptungen der RAe Hanicke & Gerbes folgt, bleibt abzuwarten.
Aufgrund der umfangreichen Verletzung der Wahrheitspflicht können nur beispielhafte Lügen zitiert und kommentiert werden.
1. Verhandlung vor dem Landgericht
Der erste Gerichtstermin war alles andere als Erfolgversprechend für die Bauherren. Als erstes wurden Veränderungen in der Geschäftstätigkeit bei der FIRA Bau GmbH bekannt gegeben. Mit dem 01.05.2018 ist Herr Gunther Finsterbusch (ebenfalls Geschäftsführer der FIRA Projekt GmbH) nicht mehr Geschäftsführer der FIRA Bau GmbH. Mit dem 01.05.2018 wurde Herr Niels Selbmann als Geschäftsführer der FIRA Bau GmbH bestellt.
Das Gericht hat mehrere Aufgaben den Bauherren übergeben. Unter anderem indem die Systemtheorie mehrerer Mängel zum mangelhaften Mauerwerk (fehlerhaften Bauhülle) nachzuweisen ist und eine Aufstellung aller Mängel nebst Beschreibung derselben.
Die FIRA Bau hat sich energisch gegen Anschuldigungen zu Lügen, gegenüber der Bauherrin und schlussfolgernd auch gegenüber dem Gericht, gewehrt. Weiterhin bestreitet die FIRA Bau, dass die Bauherrin mehrere Angebote zur gütlichen Einigung unterbreitet hat.
Da die Rechtsanwaltschaft und die FIRA Bau GmbH ihre eigenen Lügen gegenüber der Bauherrin und schlussfolgernd auch gegenüber dem Gericht nicht mehr wahr haben wollen, einige Auszüge unter dem 20.11.2018 und 21.11.2018.
Klage gegen die FIRA Bau GmbH und Herrn Andreas Schramm
Baupfusch der FIRA Bau und fehlende Bauüberwachung
Fehlende Fachkompetenz und fehlende Bauüberwachung
Mediation
Der zweite Termin am 10.05.2017 endete erwartungsgemäß ohne Einigung. Die Baufirma möchte das Haus nur zu ihren wirtschaftlichen Vorteilen erwerben.
Perfekte Bau(pfusch)leistungen
Weiteres Gespräch
Am 24.10.2016 fand eine weitere 1 ½ stündige Beratung mit dem Geschäftsführer Herrn Finsterbusch von der FIRA Bau statt. Als neutrale Person und zusätzliche Unterstützung für die Baufirma nahm am Gespräch Herr Barnitzki teil (Architekt der 2_ECK Architekten). Das Architektenbüro arbeitet u. a. für die USD-Immobilien. Das Gespräch endete auch diesmal ohne Konsens.
Kompromissgespräch
Am 06.06.2016 fand nach über 15 Jahren ein erstes Gespräch mit dem Geschäftsführer der FIRA Bau statt. Warum er sich in den vielen Jahren den Problemen nicht angenommen hat, möchte ich nicht kommentieren. Mir wurde mitgeteilt, dass der für den Baupfusch verantwortliche Bauleiter, Ronny Raabe, nicht mehr bei der FIRA Bau arbeitet. Der Geschäftsführer gab zu: „Wir haben total gepfuscht“. Vorschläge zum Abschluss des gesamten Verfahrens wurden vom Geschäftsführer der FIRA Bau nicht unterbreitet.
Nebenkriegsschauplatz geht weiter
- Beide arbeiten bei der FIRA Grundbesitz Bautzner Straße 112-118 UG mit Sitz in Dresden. Registriert im Handelsregister beim Amtsgericht Dresden unter der Nummer HRB 32021.
- Gesellschafter zu 50% ist die FIRA Grundbesitz GmbH. Die Gesellschaft ist am Stammkapital zu 50 % der FIRA Grundstücksentwicklung GmbH beteiligt
Wie geht es weiter mit der Schrottimmobilie?
FIRA Bau nimmt Berufung zurück
Wiederholung Bauexperte Manfred Heinlein im Einsatz auf der Schrottimmobilie
Wiederholung der Sendung Folge 15 unter RTL II.
Ergebnis der Berufung der FIRA Fassaden Spezialtechnik zur Unterlassungsklage
Tatbestand > Auszug aus dem LG-Urteil
"Die Klägerin, eine selbstständige GmbH und Teil der FIRA Firmengruppe, macht aus eigenem Recht bzw. kraft Prozessstandschaftserklärung der FIRA Bau GmbH, vertreten durch den Geschäftsführer Gunther Finsterbusch, Unterlassungs- und Schadensersatzfeststellungsansprüche sowie einen Anspruch auf Erstattung vorgerichtlicher Abmahnkosten wegen der Verwendung der Namen der FIRA Fassaden Spezialtechnik GmbH, der FIRA Firmengruppe und der FIRA Bau GmbH im Zusammenhang mit der Verwendung der Bezeichnung ,,Baupfusch" auf der lnternetseite der Beklagten geltend."
Ergebnis: Die FIRA Fassaden Spezialtechnik hat ihre Berufung gegen das Landgerichts Urteil vom 09.06.2015 zu Punkt 1 zurückgezogen, da keine Aussicht auf Erfolg. Damit wird das Landgerichtsurteil zu diesen Punkt rechtskräftig. Der letzte Absatz unter dem Eintrag 25.11.2014 wird abgeändert, da es hierzu ein Anerkenntnis des Verfassers gibt.
Zweite Gerichtsverhandlung FIRA Bau GmbH ./. Leuschke wegen Baumängel
26.05.2015
Der Gerichtssachverständige des Oberlandesgericht Dresden hat bei der Untersuchung des Mauerwerkes festgestellt, dass die unzureichende Ausbildung der Mauerziegel die Festigkeit herabsetzt und es ist mit zukünftigen Rissen im Innen- und Außenbereich zu rechnen. Der Mangel sei nur mit Abriss und Neuherstellung des Gebäudes zu beseitigen. Als Ersatzlösung wurde ein Wärmdämmverbundsystem vorgeschlagen.
03.11.2015
Heute fand der zweite Termin vor dem Oberlandesgericht Dresen, zur Berufungsklage der FIRA Bau GmbH wegen vom Bauherren beantragten Mängelbeseitigungskosten an einem von ihr errichteten Hauses, statt. Die FIRA Bau hat gegen das Landgerichtsurteil Berufung eingelegt. Der Bauherr hat Anschlussberufung eingelegt, da wichtige Kosten für die Mängelbeseitigung abgelehnt worden sind. Im Wesentlichen ging es um die unzureichende Ausbildung des Mauerwerkes. Überraschend war, dass die Verhandlungszeit recht kurz und der Senat zum Mangel vortrug, dass ein Aufbringen eines Wärmedämmverbundsystems kein Zustand für die Mängelfreiheit sei, nur ein Kaschieren und die Klägerin kann begehren einen Abriss und Neubau. Der Anspruch ist für die FIRA Bau GmbH nicht unzumutbar. Der titulierte Betrag aus dem Landgerichtsurteil bleibt zu Recht. Der gegnerische Rechtsanwalt hat einen Schriftsatz beantragt. Termin der Urteilsverkündung wurde auf den 22.12.2015 festgelegt. Last euch überraschen wie es weitergeht. Das Urteil wird hier veröffentlicht.
Alle anderen vom Bauherren beantragen Mängelbeseitigungskosten (über 130 Mängel) gehen damit unter.
Ich erhielt folgende Nachricht:
FIRA begeht durch Bauleiter mehrmals Meineid, es wird bewust gelogen, Briefe gefälscht usw.es ist unglaublich.
Mit freundlichen Grüßen
Nebenkriegsschauplatz geht weiter
1. die Firmierung FIRA Fassaden Spezialtechnik GmbH und/oder nur das Zeichen „FIRA“ und/oder die Bezeichnung „FIRA Firmengruppe“ im Zusammenhang mit dem Rechtsstreit über Mängelansprüche zwischen der Beklagten und der FIRA Bau GmbH und/oder auf der Website unter der Domain www.baupfusch.info und/oder dort im Quelltext als Metatag zu verwenden und/oder verwenden zu lassen, insbesondere in Bezug auf die Klägerin und deren Unternehmenskennzeichen die Äußerung „Baupfusch der FIRA Dresden“ wörtlich und/oder entsprechend sinngemäß zu verbreiten und/oder verbreiten zu lassen,
2. wörtlich oder sinngemäß zu behaupten, zu verbreiten und/oder verbreiten lassen, „von der FIRA Fassaden Spezialtechnik sei kein Angebot zum Abschluss des Rechtsstreits am Landgericht Dresden Az.: 3 O 2156/13, gemacht worden.“ → s. Eintrag vom 25.11.2014
Des Weiteren beantragt die FIRA Fassaden Spezialtechnik GmbH:
Mit Blick auf den nicht unkomplizierten und nicht alltäglichen Schwerpunkt des Rechtsstreit im Äußerungsrecht und aufgrund des bisherigen Verfahrensverlaufs aus Sicht der Klägerin, möchte die FIRA Fassaden Spezialtechnik GmbH die Kompetenz des gesamten Senats bei der Verhandlung und Entscheidung in Anspruch nehmen.
Klage der FIRA Fassaden Spezialtechnik abgewiesen
Urteilstermin zur Klage der FIRA Fassaden Spezialtechnik verschoben
Auf Grund der Klageerweiterung der FIRA Fassaden Spezialtechnik
Termin der Gutachtererstellung
FIRA Fassaden Spezialtechnik hat die Klage vom 13.09.2013 erweitert
Neue Abmahnung
Verkündung der Entscheidung zur Klage der FIRA Fassaden Spezialtechnik vertagt
OLG Verfügung
Gerichtstermin zur Klage der FIRA Fassaden Spezieltechnik
FIRA Bau
FIRA Fassaden Spezialtechnik
OLG Gutachten ist fertig
- Die Behauptung der FIRA Bau und/oder dessen rechtlicher Vertreter „alle Mängel aus dem OLG-Urteil vom 26.04.2004 seien erbracht“, wurde vom Sachverständigen nicht bestätigt.
- Im Mauerwerk fehlt ausreichender Klebemörtel.
- Obwohl der vom Landgericht bestellte Sachverständigten Dr. Herrbruck schwerwiegende Mängel am Dach (fehlende Standsicherheit und Gebrauchstauglichkeit des Pfettendaches) und eine Horizontalverschiebung im Auflagerbereich festgestellt hat, wurde vom OLG bestellten Sachverständigen Dr. Wackernagel keine Fehler bestätigt.
Es bleibt abzuwarten, wie sich der Senat hierzu positioniert. Insbesondere auch zu den anhaltenden falschen Behauptungen der FIRA Bau, dass die Altmängel beseitigt worden seien. Auch spannend die Entscheidung des Senats, wie die Mängelbeseitigung des fehlenden Klebemörtels entschieden wird, da es sich hier um sicherheitsrelevante Mängel handelt.
Gegenargumente zum Schreiben der RA-Kanzlei Hanicke & Gerbes an ON-Media TV- und Filmproduktion GmbH Köln
FIRA Fassaden Spezialtechnik legt Widerspruch ein
Sendetermin zum Baupfusch der FIRA Bau
Keine zivilisierten Menschen die so was machen
Antwort: Der Geschäftsführer der FIRA Bau war kein einziges Mal auf der Schrottimmobilie. Eine wiederholte Aufforderung zum Gespräch wird ignoriert. Von zivilisierten Menschen kann man nicht ausgehen, wenn Pfusch den Subunternehmern angewiesen wird (s. Dachstütze, Wasserablauf, angeblicher Spritzputz der keiner ist). Behauptet wird bei der Abnahme seien keine Mängel vorhanden gewesen sowie die KRS hat alles in Ordnung befunden. Eine Beseitigung der überwiegenden Mängel wurde von der FIRA Bau abgelehnt oder man antwortet gar nicht erst. Mängel werden auf die Subunternehmer geschoben, die den Ball zurückgeben oder alles wird auf den Planer (KRS) geschoben. Firmensitz KRS = Firmensitz FIRA Bau. Behauptet falsch vor Gericht, die Mängel seien mit dem Planer und Bauherren so abgesprochen. Schuld sind andere obwohl Bauleiterverantwortung und Ausführungsplanung (was vereinbart und vor Gericht bestritten wird) bei der FIRA Bau lag. Die wenigen hier gezeigten Bilder von Baumängeln (weitere Mängel) sprechen für sich, des Weiteren die Gerichtsgutachten, deren Ergebnisse von der FIRA Bau trotz wiederholter Beweisaufnahme bemängelt wird.
Warten auf das Gutachten
Presse hat sich angemeldet
Vierter Ortstermin am Mängelhaus
Leistungen der FIRA Dach als Sub
Wind und Kälte in Räume durch undichte Gebäudehülle
Gerichtstermin zur Klage der FIRA Fassaden Spezialtechnik gegen Bauherren
Zum Termin wurde eine Vereinbarung getroffen, die nach Ostern 2014 rechtskräftig wird. Es bleibt abzuwarten, ob die FIRA Fassaden Spezialtechnik Widerspruch einlegt.
Beschluss lesen
Erstes gesundheitliches Opfer mit Dauerschaden durch das von der FIRA Bau hergestellte Mängelhaus
Text folgt ..
Weihnacht im Mängelhaus der FIRA Bau
Dritter Ortstermin am Mängelhaus
Ein ausführlicher Kommentar folgt nach Abschluss des Verfahrens. Wenn man bedenkt, dass die FIRA Bau in Summe 18 T€ nur Zug um Zug bei ordnungsgemäßer Beseitigung der Mängelursachen beanspruchen kann, der erste Rechtsstreit Gerichtskosten in Höhe von 15,5 T€ verursachte, die bisherige Prüfung der nicht ordnungsgemäß erbrachten ALTMÄNGEL mindestens 2 T€ Kosten verursachte und mind. weitere 3 T€ Kosten noch zu erwarten sind, fragt man sich was beim Geschäftsführer der FIRA Bau überhaupt vorgeht.
>> Öffentlicher Aufruf an den Geschäftsführer der FIRA Bau: Sie oder der verantwortliche Bauleiter können sich die Mängel einfach selbst vor Ort anschauen. Oder ist es hilfreich, dass alle Mängel (teilweise schwerwiegende) im Einzelnen hier veröffentlicht werden?
Fernsehen zeigt Interesse an einer Ausstrahlung
Die Dreharbeiten für "Bauexperte im Einsatz" sind abgeschlossen und ich möchte mich beim gesamten Team für die Mitarbeit bedanken. Information zur Ausstrahlung erfolgt rechtzeitig.
Die FIRA Bau wurde von der Filmproduktion zum Interview eingeladen. Immerhin haben die rechtlichen Vertreter Stellung genommen und überraschender Weise jetzt nach 13 Jahren Mängel als unstreitig gestellt. Bleibt die Frage: Warum hat die FIRA Bau, gegen alle gemäß Landgericht ausgeurteilten Kosten für Mängelbeseitigung, Berufung eingelegt? Die Darlegungen zu einzelnen Mängeln widersprechen jeglichen Tatsachen. Die skurrilen Lügen werden mit Gegenbeweisen demnächst veröffentlicht.